AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen – Stand: 01.04.2022

Inhaltsverzeichnis

 1.   Geltungsbereich

 2.   Vertragsschluss

 3.   Preise und Zahlungsbedingungen

 4.   Liefer- und Versandbedingungen

 5.   Lieferfristen/Höhere Gewalt

 6.   Annahmeverzug des Kunden

 7.   Eigentumsvorbehalt

 8.   Mängelhaftung (Gewährleistung)

 9.   Sonstige Schadenersatzansprüche

 10. Besondere Bedingungen für die Verarbeitung von Waren nach bestimmten Vorgaben des Kunden

 11. Urheberrecht, Kennzeichnung, eigene Verwendung

 12. Einlösung von Aktionsgutscheinen

 13. Anwendbares Recht

Die Firma KEY-Promotion – Inhaber: Jörg von Thun ist der Betreiber dieses Online-Shops unter www.key-promotion-shop.com und ist für die Inhalte der Webseite verantwortlich. Vertragspartner für Einkäufe im Shop ist die Firma KEY-Promotion – Inhaber: Jörg von Thun, Industriestr. 3, 56337 Simmern (Deutschland).

1) Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") des Jörg von Thun, handelnd unter "KEY-Promotion - Inhaber Jörg von Thun" (nachfolgend "Verkäufer"/Firma KEY-Promotion), gelten für alle Verträge zur Lieferung von Waren, die ein Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Verkäufer hinsichtlich der vom Verkäufer in seinem Online-Shop dargestellten Waren abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist  schriftlich etwas anderes vereinbart. Weder Schweigen, noch die Lieferung, noch die Annahme der Zahlung durch den Verkäufer führt zu einer Anerkennung. Weiterhin sind die  Mitarbeiter des Verkäufers nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

1.2 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3 Die Verkaufsbedingungen gelten auch für künftige Rechtsgeschäfte über den Verkauf beweglicher Sachen mit demselben Kunden, ohne dass der Verkäufer  in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss.

1.4 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber dem Verkäufer abzugeben sind, bedürften zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2) Vertragsschluss

2.1 Die im Online-Shop des Verkäufers enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden. Sämtliche  Angaben (Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen und Zeichnungen etc.) im Online-Shop des Verkäufers sind nur annähernd und unverbindlich. Sortimentsänderungen und Änderungen der technischen und optischen  Ausführung bleiben vorbehalten. Zur genauen Beurteilung der zugesicherten Eigenschaften und Funktionen sowie der Farbverbindlichkeit eines Produkts sendet der Verkäufer auf  Anforderung dem Kunden gerne ein Muster zu. Muster sind von der Rückgabe ausgeschlossen und werden berechnet.

2.2 Der Kunde kann das Angebot über das in den Online-Shop des Verkäufers integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Waren in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Ferner kann der Kunde das Angebot auch per E-Mail oder per Online-Kontaktformular gegenüber dem Verkäufer abgeben.

 2.3 Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen,

    indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder

    indem er dem Kunden die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Kunden maßgeblich ist, oder

    indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.

Weicht die Auftragsbestätigung des Verkäufers von der Bestellung des Kunden ab, hat dieser unverzüglich nach Erhalt, d. h. spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Auftragsbestätigung  die Abweichungen schriftlich zu rügen. Unterlässt der Kunde die Prüfung der  Auftragsbestätigung  und die unverzügliche Rüge, so gilt die Auftragsbestätigung des Verkäufers als richtig und beiderseits verbindlich

Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.

2.4 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Verkäufers wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Verkäufer gespeichert und dem Kunden nach Absendung von dessen Bestellung in Textform (z. B. E-Mail) übermittelt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Verkäufer erfolgt nicht. Sofern der Kunde vor Absendung seiner Bestellung ein Nutzerkonto im Online-Shop des Verkäufers eingerichtet hat, werden die Bestelldaten auf der Website des Verkäufers archiviert und können vom Kunden über dessen passwortgeschütztes Nutzerkonto unter Angabe der entsprechenden Login-Daten kostenlos abgerufen werden.

2.5 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Verkäufers kann der Kunde mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann der Kunde im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den Bestellvorgang abschließenden Button anklickt.

2.6 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

2.7 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

2.8 Bei einer Bestellung von alkoholischen Getränken bestätigt der Kunde mit Absenden der Bestellung, dass er das gesetzlich erforderliche Mindestalter erreicht hat.

2.9. Der Vertragsabschluss erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer des Verkäufers. Stellt sich heraus, dass bestellte Waren nicht verfügbar sind, findet ein Bedingungseintritt nicht statt. In diesem Fall ist ein Anspruch auf Schadenersatz ausgeschlossen.

3) Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Sofern sich aus der Produktbeschreibung des Verkäufers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Nettopreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer nicht enthalten. Die angezeigten Preise verstehen sich in Euro zzgl. der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Umsatzsteuer. Versandkosten und Kosten für individuelle Drucke und Veredelungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Versandkosten werden jeweils zu Selbstkosten berechnet und in der Auftragsbestätigung ausgewiesen. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nimmt der Verkäufer nicht zurück. Sie werden Eigentum des Kunden – ausgenommen sind Paletten. Diese werden getauscht. Sollte ein Palettentausch bei der Anlieferung nicht möglich sein, werden diese nachträglich berechnet.

3.2 Die Zahlungsmöglichkeiten werden dem Kunden im Online-Shop des Verkäufers mitgeteilt.

3.3 Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss unter Abzug von 2 % Skonto fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.

3.4 Die Auswahl der  Zahlungsart Rechnungskauf  ist erst ab der dritten Bestellung des Kunden beim Verkäufer möglich. Bei Bestandskunden wird auch ein sofortiger Kauf per Rechnung akzeptiert. Der Kaufpreis wird fällig, nachdem die Ware geliefert und in Rechnung gestellt wurde. In diesem Fall ist der Kaufpreis innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Verkäufer behält sich vor, die Zahlungsart Rechnungskauf nur bis zu einem bestimmten Bestellvolumen anzubieten und diese Zahlungsart bei Überschreitung des angegebenen Bestellvolumens abzulehnen. In diesem Fall wird der Verkäufer den Kunden in seinen Zahlungsinformationen im Online-Shop auf eine entsprechende Zahlungsbeschränkung hinweisen. Weiterhin ist Ablehnung der Zahlungsart Kauf auf Rechnung nach einer Bonitätsprüfung vorbehalten.

3.5 Der Verkäufer behält sich vor, insbesondere wenn sich zum Zeitpunkt des Auftragseingangs offene Rechnungen des Kunden bereits im Mahnvorgang befinden, eine Vorkasse in Höhe des Auftragswertes zu verlangen. Dieses gilt auch, wenn der Warenwert aller Aufträge, die Summe noch offener Rechnungen oder bereits versandte Aufträge im Zeitpunkt des Auftragseingangs der neuen Bestellung einen Betrag von 1.000,-- EUR netto überschreiten. Bei Zahlung durch Vorkasse muss der Betrag innerhalb von 5 Tagen ab Bestellung dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben werden. Andernfalls wird die Bestellung/der Auftrag storniert und die Ware wieder freigegeben. Während der Zeit bis zum Eingang des Vorkasse-Betrages ruht der weitere Bestellvorgang.

3.6 Rechnungen werden elektronisch in Form von PDF-Dokumenten gemäß § 14 Abs. 1, 3 UStG an den Kunden als Rechnungsempfänger übermittelt. Der Kunde erklärt sich mit dem elektronischen Rechnungsversand per E-Mail einverstanden und verzichtet auf eine postalische Zusendung der Rechnung.

3.7 Die Rechnung gilt als richtig und vollständig anerkannt, wenn der Kunde angebliche Abrechnungsfehler nicht innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Rechnung schriftlich oder in Textform rügt.

3.8 Bei Kauf auf Rechnung sind die Rechnungen des Verkäufers innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, ist der Verkäufer gem. §§ 353, 352 HGB berechtigt, ab dem Tag der Fälligkeit (Fälligkeits-) Zinsen in Höhe von 5 % p.a. zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens wird dadurch nicht ausgeschlossen.

3.9 Der Verkäufer ist berechtigt, die Ansprüche aus der Geschäftsverbindung abzutreten.

4) Liefer- und Versandbedingungen

4.1 Die Lieferung erfolgt ab Lager. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Der Standort des Lagers ist der Erfüllungsort. Bietet der Verkäufer den Versand der Ware an, so erfolgt die Lieferung innerhalb des vom Verkäufer angegebenen Liefergebietes an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung des Verkäufers angegebene Lieferanschrift maßgeblich. Soweit nicht  anders vereinbart, ist der Verkäufer berechtigt, die Art der Versendung (zu beauftragendes Transportunternehmen, der Versandweg und die erforderliche Verpackung zu bestimmen)..

4.2 Bei Waren, die per Spedition geliefert werden, erfolgt die Lieferung "frei Bordsteinkante", also bis zu der der Lieferadresse nächst gelegenen öffentlichen Bordsteinkante, sofern sich aus den Versandinformationen im Online-Shop des Verkäufers nichts anderes ergibt und sofern nichts anderes vereinbart ist.

4.3 Scheitert die Zustellung der Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde die dem Verkäufer hierdurch entstehenden angemessenen Kosten.

4.4 Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Verzögert sich die Übergabe oder der Versand in Folge eines Umstands dessen Ursache beim Kundenliegt, geht die Gefahr ab Versandbereitschaft auf den Kunden über.

4.5 Eine Selbstabholung ist aus logistischen Gründen nicht möglich.

5) Lieferfristen und Höhere Gewalt

5.1 Liefertermine und –fristen sind nur gültig, wenn sie durch den Verkäufer ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Lieferfristen beginnen grundsätzlich mit dem Datum der Auftragsbestätigung zu laufen, jedoch nicht vor ordnungsgemäßer Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden (Druck-/Musterfreigabe). Sofern eine Versendung vereinbart wurde, beziehen sich die Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

5.2 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen in einem für den Kunden zumutbaren Umfang berechtigt. Teillieferungen werden im Rahmen der getroffenen Zahlungsbedingung zur Zahlung fällig.

5.3 Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Verzögerung der Lieferung und Schadenersatzsprüche anstatt der Leistung sind in allen Fällen einer verzögerten Lieferung ausgeschlossen, auch nach Auflauf einer vom Kunden gesetzten Frist zur Nachlieferung. Vorstehender Ausschluss gilt nicht in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 

5.4 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Verkäufer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet.

5.5 Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Dies gilt auch dann, wenn die außerordentlichen Ereignisse bei Unterlieferanten des Verkäufers eintreten.

„Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstands, welche eine Partei daran hindert eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit die von dem Hindernis betroffene Partei nachweist, dass (a) dieses Hindernis, außerhalb der ihr zumutbaren Kontrolle liegt; und (b) es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht in zumutbarer Weise vorhersehbar war; und (c) die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht in zumutbarer Weise hätten vermieden oder überwunden werden können. Als Fälle „Höherer Gewalt“ gelten bspw. Naturkatastrophen oder extreme Naturereignisse, Unruhen, Kriege, Terrorakte, staatliche Ein-/Ausfuhrbeschränkungen, Explosionen, Feuer, Arbeitsunruhen wie z. B. Streik, sowie Seuchen (einschließlich Epidemien und Pandemien).

Wenn es als Folge eines derartigen Ereignisses nachgelagert zu 

  • einem allgemeiner oder teilweiser Mangel an notwendigen Rohstoffen und anderen Waren oder             Dienstleistungen, die zur Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlich sind, kommt -  und/oder

 ·    unvorhersehbaren Verzögerungen bei Unterlieferanten und sonstigen Dritten kommt – und/oder

 ·    allgemeinen Transport- bzw. Verladeprobleme wie bspw. eine port congestion (Überlastung des Hafens) oder ein  Mangel an Equipment (bspw. Fehlende Container)  kommt

 so gelten auch diese Umstände als ein Fall “Höherer Gewalt“.

5.6 Der Verkäufer wird den Kunden unverzüglich über Eintritt und Ursache der Verzögerung sowie später über deren Beendigung informieren. Während der Dauer der höheren Gewalt und im Rahmen ihrer Folgen ist der Verkäufer von seiner Leistungspflicht befreit. Ein Anspruch auf Schadenersatz oder auf Zahlung einer Vertragsstrafe entsteht dem Kunden in diesem Fall nicht.

5.7 Die Lieferfrist verlängert sich bzw. der Liefertermin verschiebt sich um die Dauer der Behinderung und unter Berücksichtigung einer angemessenen Anlaufzeit. Dauert das Ereignis der „Höheren Gewalt“ länger als 3 (drei) Monate, ist der Verkäufer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Ein derartiger Rücktritt berührt die Ansprüche des Käufers aus einer evtl. bereits erfolgten Teillieferung nicht.

6) Annahmeverzug des Kunden

6.1 Kommt der Kunde in Annahme- oder Schuldnerverzug, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs/einer zufälligen Verschlechterung der Ware spätestens in dem Zeitpunkt auf den Kunden üb er, in dem dieser in Annahmeverzug gerät. In diesem Fall  ist der Verkäufer auch berechtigt, dem Kunden eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach Ablauf die nicht entgegen genommene Ware auf Rechnung des Kunden entweder selbst auf Lager zu nehmen und ein Lagergeld zu verlangen oder bei einem Dritten auszulagern. Unberührt davon bleiben die gesetzlichen Rechte des Verkäufers vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.

6.2 Im Rahmen einer Schadenersatzforderung kann der Verkäufer 25 % des vereinbarten Preises als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern der Kunde nicht nachweist, dass dem Verkäufer kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. 

7) Eigentumsvorbehalt

7.1 Tritt der Verkäufer in Vorleistung, behält er sich bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

7.2 Unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren dürfen nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr veräußert werden, wenn sichergestellt ist, dass die Forderung aus dem Weiterverkauf auf die Firma KEY-Promotion  übergeht und der Eigentumsvorbehalt durch den Kunden an seine Folgekunden weitergeleitet wird. Der Kunde tritt bereits jetzt die ihm aus dem Weiterverkauf oder aus der sonstigen Verwendung der Ware zustehenden Forderungen mit Nebenrechten an die Firma KEY-Promotion ab, die diese Abtretung hiermit annimmt. Die Ermächtigung zum Weiterverkauf ist jederzeit widerrufbar. Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer auf Verlangen den  Abnehmer der Vorbehaltsware schriftlich zu benennen.

7.3 Tatsächlich oder rechtliche Zugriffe auf die Vorbehaltsware sowie deren Beschädigung oder Abhandenkommen sind der Firma KEY-Promotion  unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Im Falle der Pfändung ist ihr das Pfändungsprotokoll oder der Pfändungsbeschluss vorzulegen.

7.4 Im Falle des Zugriffs Dritter hat der Kunde alle Kosten zu tragen, die zur Aufhebung des Zugriffs, insbesondere auch im Rahmen einer Drittwiderspruchsklage, sowie zur Wiederbeschaffung der Ware erforderlich sind.

7.5 Die aus dem Weiterverkauf oder sonstigen Rechtsgrund bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die Firma KEY-Promotion ab. Diese  nimmt diese Abtretung bereits jetzt an. Sie ermächtigt den Kunden widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für seine Rechnung und in seinem eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn und solange sich der Kunde mit einer gesicherten Forderung in Zahlungsverzug befindet, zahlungsunfähig ist oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt wird.

7.6 Wird bereits nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass der Anspruch der Firma KEY-Promotion auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist (beispielsweise durch seinen Antrag auf Eröffnung  des Insolvenzverfahrens), so ist die Firma KEY-Promotion gemäß der gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – ggf. nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzel-/Sonderanfertigungen), kann sie ihren Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

7.7 Bei der Be- und Verarbeitung der Waren durch den Kunden erfolgt dies im Namen und im Auftrag  des Verkäufers, so dass die Firma KEY-Promotion  als Hersteller gilt und Eigentum an den neu entstehenden Waren erwirbt.                                               

Bei der Be- und Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwirbt die Firma KEY-Promotion  Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der Waren der  Firma KEY-Promotion  zu dem der anderen Materialien. Ist im Falle der Verbindung oder Vermischung der Waren der Firma KEY-Promotion  mit einer Sache des Käufers diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache in dem Verhältnis des Rechnungswertes der Ware der Firma KEY-Promotion  zum Rechnungs- oder – mangels eines solchen - zum Verkehrswert der Hauptsache auf die Firma KEY-Promotion  über. Der Käufer gilt in diesem Fall als Verwahrer.

 8) Mängelhaftung (Gewährleistung)

Soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts anderes ergibt, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung. Hiervon abweichend gilt bei Verträgen zur Lieferung von Waren:

8.1 Der Vertragspartner hat die Ware unverzüglich nach Anlieferung auf Mangelfreiheit zu überprüfen. Rügen wegen offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abweichender Beschaffenheit der Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware, als der bestellten, sind vom Vertragspartner unverzüglich, spätestens binnen 3 Tagen nach Anlieferung schriftlich gegenüber der Firma KEY-Promotion  geltend zu machen. Werden offensichtliche Mängel nicht rechtzeitig und nicht formgerecht gerügt, so entfällt diesbezüglich die Gewährleistung. Die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB bleiben unberührt.

8.2 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und Menge, sowie bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Handels- und branchenübliche Toleranzen stellen keine Sachmängel dar. Geringfügige Abweichungen in Farbe, Gewicht, Material der Ware sowie geringfügige Farbabweichungen beim Druck und andere Abweichungen der Veredelung wie beispielsweise bei Einwebungen, Gravuren, Prägungen und Stickereien aufgrund der Materialbeschaffenheit des Artikels und abweichender Materialbeschaffenheit des Artikels innerhalb einer Charge, stellen keinen Mangel dar, sofern diese für den Kunden unter Berücksichtigung  der Interessen des Anbieters zumutbar sind. Leichte Farbabweichungen bei unveränderten Nachbestellungen der gleichen Artikel sind insbesondere im Textilbereich unvermeidbar und stellen ebenfalls keinen Mangel dar. Unsere Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand im Webshop sind Beschreibungen bzw. Kennzeichnungen und keine zugesicherten Eigenschaften.

Sofern nicht anderweitig vereinbart, sind Minder- und Mehrlieferungen bis zu 10 % vom Kunden zu akzeptieren. Bei der Herstellung von Kunststoffartikeln sowie ähnlicher Waren ist der Anfall einer verhältnismäßig geringen Zahl fehlerhafter Ware technisch nicht zu vermeiden und ein Anteil bis zu 5 % der Gesamtmenge nicht zu beanstanden, gleichgültig, ob der Mangel in der Verarbeitung oder im Druck liegt. Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichung der Material- und Druckfarben sowie für die Beschaffenheit von Gummierungen, Lackierung, Imprägnierung usw. haftet  der Verkäufer  nur insoweit, als die Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar gewesen wären. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Farbabweichungen innerhalb der Auflage und zwischen Andruck und Auflagedruck vorkommen und gelten nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung.

8.3 Im Falle einer rechtzeitig erhobenen und berechtigten Mängelrüge kann der Verkäufer  im Rahmen der Nacherfüllung nach eigener Wahl die Beseitigung des Mangels oder den kostenlosen Austausch der vom Kunden zurückzugebenden mangelhaften Waren gegen neue, vertragsgemäße Waren (Ersatzlieferung) vornehmen. Erst bei zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde Rücktritt vom Vertrag verlangen.

8.4 Für Schadensersatzansprüche gilt im übrigen Ziff. 9. Weitergehende oder andere als die unter 9. geregelten Ansprüche des Kunden gegen den Verkäufer und deren Erfüllungsgehilfen wegen eines Sach- oder Rechtsmangels sind ausgeschlossen

8.5 Beanstandet der Kunde die Lieferung oder Teile davon, so darf kein Stück der beanstandeten Ware verbraucht, verarbeitet oder an eine dritte Partei geliefert werden. Geschieht dies doch, so ist die Beanstandung gegenstandslos.

8.6 Handelt der Kunde als Unternehmer,

   hat der Verkäufer die Wahl der Art der Nacherfüllung;

    beträgt bei neuen Waren die Verjährungsfrist für Mängel ein Jahr ab Ablieferung der Ware;

    sind bei gebrauchten Waren die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln ausgeschlossen;

    beginnt die Verjährung nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.

 8.7 Die vorstehend geregelten Haftungsbeschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht

    für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden,

    für den Fall, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat,

8.8 Darüber hinaus gilt für Unternehmer, dass die gesetzlichen Verjährungsfristen für einen ggf. bestehenden gesetzlichen Rückgriffsanspruch unberührt bleiben.

8.9 Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.

9) Sonstige Schadenersatzansprüche

9.1 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

9.2 Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, zum Beispiel nach Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

9.3 Bei erheblicher Abweichung der Beschaffenheit der Ware  haftet der Verkäufer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen die Vorlieferanten. In einem solchen Fall wird die Firma KEY-Promotion von der Haftung befreit, wenn sie  die Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Kunden abtritt.

10) Besondere Bedingungen für die Verarbeitung von Waren nach bestimmten Vorgaben des Kunden

10.1 Schuldet der Verkäufer nach dem Inhalt des Vertrages neben der Warenlieferung auch die Verarbeitung der Ware nach bestimmten Vorgaben des Kunden, hat der Kunde dem Verkäufer alle für die Verarbeitung erforderlichen Inhalte wie Texte, Bilder oder Grafiken in den vom Verkäufer vorgegebenen Dateiformaten, Formatierungen, Bild- und Dateigrößen zur Verfügung zu stellen und ihm die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen. Für die Beschaffung und den Rechteerwerb an diesen Inhalten ist allein der Kunde verantwortlich. Der Kunde erklärt und übernimmt die Verantwortung dafür, dass er das Recht besitzt, die dem Verkäufer überlassenen Inhalte zu nutzen. Er trägt insbesondere dafür Sorge, dass hierdurch keine Rechte Dritter verletzt werden, insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte.

10.2 Der Kunde stellt den Verkäufer von Ansprüchen Dritter frei, die diese im Zusammenhang mit einer Verletzung ihrer Rechte durch die vertragsgemäße Nutzung der Inhalte des Kunden durch den Verkäufer diesem gegenüber geltend machen können. Der Kunde übernimmt hierbei auch die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

10.3 Der Verkäufer behält sich vor, Verarbeitungsaufträge abzulehnen, wenn die vom Kunden hierfür überlassenen Inhalte gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen. Dies gilt insbesondere bei Überlassung verfassungsfeindlicher, rassistischer, fremdenfeindlicher, diskriminierender, beleidigender, Jugend gefährdender und/oder Gewalt verherrlichender Inhalte.

10.4 Bei  Artikeln mit Veredelung übermittelt der Verkäufer dem Kunden eine Standskizze zur verbindlichen Freigabe der vom Kunden übermittelten Daten und der Platzierung der Werbeanbringung. Der Verkäufer haftet nicht für vom Kunden übersehene Fehler. Nach Ablauf einer Frist von 3 Werktagen ab Übermittlung der Freigabe gilt diese als erteilt. Auf Wunsch wird gegen Berechnung ein Freigabemuster gefertigt. Dieses verlängert die Lieferzeit entsprechend. Anstick-/Druckmuster und sonstige Freigabemuster sind vom Kunden auf Ausführung, Farbe(n), Rechtschreibung, Platzierung der Veredelung und sonstige Fehler zu überprüfen. Die Freigabe durch den Kunden hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Der Verkäufer haftet auch hier nicht für die vom Kunden übersehenen Fehler. Eine Reklamation  der Hauptlieferung ist im Hinblick auf die hier übersehenen Fehler ausgeschlossen.

10.5 Werden durch den Kunden nachträglich umfangreiche Änderungen, Neusatz, Neuprogrammierung oder andere, das übliche Maß übersteigende Korrekturen gegenüber der ursprünglich eingereichten Vorlage verlangt, werden die dadurch entstehenden Mehrkosten nach Aufwand berechnet.

11) Urheberrecht, Kennzeichnung, eigene Verwendung

11.1 Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte in jeglichen Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen und Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleiben, vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung bei der Firma KEY-Promotion.

11.2 Durch den Verkäufer eingesetzte Produktionsmittel, wie zum Beispiel Filme, Klischees, Druckplatten, Siebe, Stickprogramme, Stanzen und Werkzeuge bleiben in jedem Fall Eigentum des Verkäufers. Die Zugänglichmachung für Dritte, Vervielfältigung, Weiterverwendung oder sonstige Nutzung bedarf der schriftlichen Genehmigung der  Firma KEY-Promotion. Die Rechte an den Arbeitsergebnissen des Verkäufers  (bspw. Entwürfe, Grafiken usw.) stehen ausschließlich der Firma KEY-Promotion  zu und  genießen den gesetzlichen Schutz des geistigen Eigentums.

Wenn der Kunde dem Verkäufer Vorlagen – gleich welcher Art (insbesondere Logos, Graphiken, Texte, Bilder, Muster) zur Verfügung stellt, steht der Kunde gegenüber dem Verkäufer  dafür ein, dass er über die erforderlichen Rechte an diesen Vorlagen, insbesondere über die Urheber- und Markenrechte verfügt und dass diese Rechte insbesondere auch die beauftragte Herstellung und Lieferung von entsprechenden Waren durch den Verkäufer  umfassen. Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckunterlagen ist der Kunde allein verantwortlich. Der Kunde haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Kunde hat die Firma KEY-Promotion von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. Etwaige der Firma KEY-Promotion  in diesem Zusammenhang entstehende Prozesskosten sind vom Kunden zu erstatten und angemessen zu bevorschussen.

11.3 Die Firma KEY-Promotion hat das Recht, an geeigneter Stelle der von ihr  gelieferten Artikel ihren Firmennamen und  Anschrift anzubringen.

11.4 Auch hat die Firma KEY-Promotion das Recht, im Kundenauftrag gefertigte Artikel als Muster oder zu Werbezwecken weiterzuverwenden.  Sie darf die gefertigten Artikel ablichten, in Katalogen, Broschüren und auf ihren Internetseiten darstellen oder als Muster  verwenden.

11.5 Alle Daten, Informationen und das Material für dieser Webseite (in diesem Shop) sowie Bildzeichen/Bilder, Illustrationen Video- und Audioclips sind durch Urheberrechte, Warenzeichen und anderen Rechte bzgl. geistigen Eigentums, die vom Verkäufer oder anderer Parteien gehalten und kontrolliert werden und für die der Firma KEY-Promotion  Lizenzen erteilt wurden, geschützt. Dieses Material und diese Daten dürfen weder kopiert, vervielfältigt, neu veröffentlicht, herauf-/heruntergeladen, verwendet, übertragen oder in sonstiger Weise, einschließlich E-Mail und anderer elektronische Mittel,  im Umlauf gebracht werden. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Eigentümers ist die Änderung der Daten, Informationen und des Materials sowie deren Nutzung auf anderen Webseiten oder durch ein Netzwerk verbundene Computerumgebungen sowie deren Nutzung für andere als persönliche, nicht gewerbliche Zwecke ein Verstoß gegen Urheberrechte, Warenzeichen und andere Eigentumsrechte und somit verboten.  Wir behalten uns eine strafrechtliche Verfolgung beim Verstoß gegen die Urheberrechte vor.

12) Einlösung von Aktionsgutscheinen

12.1 Gutscheine, die vom Verkäufer im Rahmen von Werbeaktionen mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer unentgeltlich ausgegeben werden und die vom Kunden nicht käuflich erworben werden können (nachfolgend "Aktionsgutscheine"), können nur im Online-Shop des Verkäufers und nur im angegebenen Zeitraum eingelöst werden.

12.2 Einzelne Produkte können von der Gutscheinaktion ausgeschlossen sein, sofern sich eine entsprechende Einschränkung aus dem Inhalt des Aktionsgutscheins ergibt.

12.3 Aktionsgutscheine können nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.

12.4 Pro Bestellung kann immer nur ein Aktionsgutschein eingelöst werden.

12.5 Der Warenwert muss mindestens dem Betrag des Aktionsgutscheins bzw. der Aktionsgutschein ist ab dem Erreichen eines dort genannten Mindestumsatzes (Nettoumsatz) einlösbar. Etwaiges Restguthaben wird vom Verkäufer nicht erstattet. Ein Aktionsgutschein ist nur einmalig einlösbar.

12.6 Reicht der Wert des Aktionsgutscheins zur Deckung der Bestellung nicht aus, kann zur Begleichung des Differenzbetrages eine der übrigen vom Verkäufer angebotenen Zahlungsarten gewählt werden.

12.7 Das Guthaben eines Aktionsgutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.

12.8 Bei  Rückgabe der Ware, wird der Aktionsgutschein nicht erstattet.

12.9 Der Aktionsgutschein ist nur für die Verwendung durch die auf ihm benannte Person bestimmt. Eine Übertragung des Aktionsgutscheins auf Dritte ist ausgeschlossen. Der Verkäufer ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die materielle Anspruchsberechtigung des jeweiligen Gutscheininhabers zu prüfen.

13) Anwendbares Recht

13.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren, d. h. Auf die Vertragsbeziehung finden ausschließlich die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Das UN-Übereinkommen über den internationalen Warenkauf (CISG) und die Verweisungsvorschriften des deutschen internationalen Privatrechts (IPR) finden keine Anwendung.

13.2 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis für beide Teile 56337 Simmern, Deutschland.

13.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist - soweit zulässig – Montabaur.

13.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nicht durchführbar sein, so bleiben die übrigen Teile hiervon unberührt wirksam. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen treten solche, die denen mit den unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen verfolgten wirtschaftlichen Zwecken in zulässiger Weise am nächsten kommen. Entsprechendes gilt beim Vorliegen einer Regelungslücke.

 

 


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